AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Käufe bei Restaurant Ratskeller Bürstadt die von Privatkunden getätigt werden.

Privatkunden in diesem Sinne sind Personen mit Wohnsitz und Lieferadresse in der Bundesrepublik Deutschland, soweit die von ihnen bestellten Waren weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Preise und Versandkosten

Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist. Hinzu kommen Versandkosten, die von der Versandart und der Größe und dem Gewicht der von Ihnen bestellten Ware(n) abhängig sind. Über die Einzelheiten können Sie sich unter [Link auf „Versandkosten”] informieren. Die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, die im Falle einer Rückgabe der Ware durch Sie in Ausübung Ihres Widerrufsrechts [Link auf „Widerrufsrecht”] entstehen, tragen wir. Bei Ausübung Ihres Widerrufsrechts erstatten wir Ihnen auch die Versandkosten zurück.

Zahlung

Die Bezahlung erfolgt bei Lieferung mittels

            – Vorkasse

            – PayPal

Zahlungsverzug

Kommen Sie in Zahlungsverzug, so ist Restaurant Ratskeller Bürstadt berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Restaurant Ratskeller Bürstadt ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Restaurant Ratskeller Bürstadt berechtigt, diesen geltend zu machen.

Zurückbehaltungsrecht

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, innerhalb von
  – Deutschland

(2) Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von Restaurant Ratskeller Bürstadt ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von Restaurant Ratskeller Bürstadt unverzüglich erstatte

(3) Restaurant Ratskeller Bürstadt kann außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von Restaurant Ratskeller Bürstadt unverzüglich erstattet.

(4) Sperrgut (Pakete mit einem größeren Volumen als 1 qm) werden in der Regel per Spedition geliefert. Restaurant Ratskeller Bürstadt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Ware nicht ins Haus getragen wird. 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Carsten Block, Restaurant Ratskeller Bürstadt, Peterstraße 24, 68642 Bürstadt, Telefon 06206 969996) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An: Restaurant Ratskeller Bürstadt, Carsten Block, Peterstraße 24, 68642 Bürstadt

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den mit mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

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Bestellt am (*): _______________                          erhalten am (*): ______________

Name des/der Verbraucher(s):       __________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s):   __________________________________________

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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum: __________________

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(*) Unzutreffendes streichen.

Rücksendung

(1) Bitte verwenden Sie bei der Rücksendung der Ware und des Zubehörs nach Möglichkeit die Originalverpackung, auch wenn diese durch eine Öffnung zur Funktionsprüfung beschädigt sein sollte.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehender Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Restaurant Ratskeller Bürstadt. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere darf der Kunde Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen.

Mängelrechte

(1) Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird Restaurant Ratskeller Bürstadt nach Wahl des Kunden auf Kosten von Restaurant Ratskeller Bürstadt durch ein mangelfreies ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (Nacherfüllung). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:

a)  bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,

b)  bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).

(2) Restaurant Ratskeller Bürstadt leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.

(3) Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von Restaurant Ratskeller Bürstadt, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt. 

(4) Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf Kosten von Restaurant Ratskeller Bürstadt unter Angabe der Auftragsnummer an die von ihr angegebene Rücksendeadresse einzusenden. Vor der Einsendung hat der Kunde von ihm eingefügte Gegenstände aus dem Produkt zu entfernen. Restaurant Ratskeller Bürstadt ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet Restaurant Ratskeller Bürstadt nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für Restaurant Ratskeller Bürstadt ohne Weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist (in diesem Fall informiert Restaurant Ratskeller Bürstadt den Kunden und hält den Gegenstand für den Kunden zur Abholung bereit; der Kunde trägt die dabei entstehenden Kosten). Der Kunde hat zudem, bevor er ein Produkt zur Reparatur oder zum Austausch einsendet, gegebenenfalls separate Sicherungskopien der auf dem Produkt befindlichen Systemsoftware, der Anwendungen und aller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter zu deaktivieren. Eine Haftung für Datenverlust wird nicht übernommen. Ebenso obliegt es dem Kunden, nachdem ihm das reparierte Produkt oder das Ersatzprodukt zurückgesandt worden ist, die Software und Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren. 

(5) Sendet der Kunde die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Sofern der Kunde die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat dieser den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten. Für einen nicht durch den Mangel eingetretenen Untergang oder die weitere Verschlechterung der Ware sowie für die nicht durch den Mangel eingetretene Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware und Rücksendung der Ware hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Der Kunde hat keinen Wertersatz für die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung der Ware zu leisten. Die Pflicht zum Wertersatz entfällt für die Rücksendung eines mangelhaften Produktes im Gewährleistungsfall ferner,

a)  wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung gezeigt hat,

b)  wenn Restaurant Ratskeller Bürstadt die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden auch bei Restaurant Ratskeller Bürstadt eingetreten wäre,

c)  wenn die Verschlechterung oder der Untergang beim Kunden eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

(6) Die Schadensersatzpflicht des Kunden bei einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

(7) Der Kunde kann nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgerechten Zustand des Produktes geführt hat. 

(8) Darüber hinaus können auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von diesem eingeräumten Garantie bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten. 

(9) Die gesetzliche Gewährleistung von Restaurant Ratskeller Bürstadt endet zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware.

Haftung

(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Restaurant Ratskeller Bürstadt nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet Restaurant Ratskeller Bürstadt nicht.

(2) Unabhängig von einem Verschulden von Restaurant Ratskeller Bürstadt bleibt eine Haftung von Restaurant Ratskeller Bürstadt bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch Restaurant Ratskeller Bürstadt dar.

(3) Restaurant Ratskeller Bürstadt ist auch für die während ihres Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

(4) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Restaurant Ratskeller Bürstadt für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Anwendbares Recht

Der zwischen Ihnen und Restaurant Ratskeller Bürstadt abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Gerichtsstand

Sofern Sie entgegen Ihren Angaben bei der Bestellung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis [Sitz des Betreibers des Online-Shops].

Streitbeilegung

Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung einer Räumlichkeit von Block´s Ratskeller (nachfolgend als „Ratskeller“ bezeichnet) zur Durchführung von Veranstaltungen wie Familienfeiern, Hochzeiten und sonstigen Events, einschließlich aller in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Ratskellers (insbesondere Catering), sowie – soweit der Sache nach anwendbar – für Verträge über die Inanspruchnahme von Catering-Leistungen unabhängig von der Überlassung einer Räumlichkeit, z.B. mit dem Foodtruck oder dem Foodtrailer. 

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der Räumlichkeit bedürfen der vorherigen Zustimmung des Ratskellers in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

2 Vertragsabschluss, -Partner, Haftung, Verjährung

2.1 Vertragspartner sind der Ratskeller und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Ratskellers durch Zusendung der durch den Kunden unterzeichneten Reservierungsbestätigung zustande. Die Zusendung der unterzeichneten Reservierungsbestätigung kann auch per E-Mail erfolgen. 

2.2 Der Ratskeller haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet er für sonstige Schäden, 

a. die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Ratskellers oder

b. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Ratskellers beruhen, wobei sich in diesem Fall die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren typischen Schadens beschränkt. 

Einer Pflichtverletzung des Ratskellers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Ratskellers auftreten, wird der Ratskeller bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, den Ratskeller rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

2.3 Sämtliche Ansprüche des Ratskellers gegen den Kunden verjähren – ebenso wie sämtliche Ansprüche des Kunden gegen den Ratskeller – innerhalb der gesetzlichen Fristen.

3 Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

3.1 Der Ratskeller ist verpflichtet, dem Kunden die reservierten Räumlichkeiten zu überlassen bzw. sonstige vereinbarte Leistungen, insbesondere Catering-Leistungen, zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, den für die geschuldeten Leistungen vereinbarten Preis zu zahlen. Leistungen, die durch Dritte erbracht werden, werden allein durch den Kunden getragen und durch den Ratskeller auch nicht verauslagt. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

3.3 Der jeweils vereinbarte Preis versteht sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Rechnungen des Ratskellers ohne ausdrücklich genanntes Zahlungsziel sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Ratskeller berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen (derzeit 9 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz) zu verlangen. Dem Ratskeller bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.4 Der Ratskeller ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung ist in der Reservierungsbestätigung anzugeben und wird den Betrag, der ggf. gem. Ziffer 4.1 bei einer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses erfolgten Stornierung geschuldet wäre, nicht überschreiten. 

3.5 Bei Erweiterung des Vertragsumfanges ist der Ratskeller auch nach Vertragsschluss berechtigt, bis zu Beginn der Veranstaltung eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung zu verlangen, wobei die in Ziffer 3.4 angegebene Obergrenze für die Anzahlung nicht überschritten werden darf.

3.6 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Ratskellers aufrechnen oder verrechnen.

4 Rücktritt ohne Angaben von Gründen durch den Kunden (Stornierung)

4.1 Ein Rücktritt ohne Angabe von Gründen durch den Kunden von dem mit dem Ratskeller geschlossenen Vertrag (Stornierung) ist, soweit vertraglich mindestens in Textform nichts anderes vereinbart wurde, mit folgender Maßgabe möglich:

a. bis 6 Monate vor Beginn der Veranstaltung: kostenfrei, d.h. es bestehen keine Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Ratskellers, eine eventuell bereits geleistete Anzahlung ist zurückzuerstatten;

b. bis 4 Monate vor Beginn der Veranstaltung: Stornierung nur – sofern noch nicht von Anzahlung umfasst – gegen Zahlung von 30 % des vereinbarten Preises;

c. bis 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung: Stornierung nur – sofern noch nicht von Anzahlung umfasst – gegen Zahlung von 50 % des vereinbarten Preises;

d. bis 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung: Stornierung nur – sofern noch nicht von Anzahlung umfasst – gegen Zahlung von 70 % des vereinbarten Preises;

e. bei einer späteren Stornierung ist der vereinbarte Preis in voller Höhe zu zahlen. 

4.2 Dem Rastkeller bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden als der nach Ziffer 4.1 geschuldete Betrag entstanden ist. Dem Kunden bleibt seinerseits der Nachweis vorbehalten, dass dem Ratskeller ein geringerer Schaden als der nach Ziffer 4.1 geschuldete Betrag entstanden ist. 

4.3 In jedem Fall hat sich der Ratskeller jeweils die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der betreffenden Räumlichkeit und anderweitiger Erbringung von Leistungen sowie die ersparten Aufwendungen auf den durch den Kunden gemäß Ziffer 4.1 gezahlten Betrag anrechnen zu lassen. 

4.4 Das gesetzliche Rücktrittsrecht (nach BGB) des Kunden bleibt unberührt. 

4.5 Der Rücktritt hat stets in Textform zu erfolgen. 

5 Rücktritt des Ratskellers

5.1 Der Ratskeller ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die geschuldete Anzahlung trotz wiederholter Zahlungsaufforderung und angemessener Fristsetzung nicht gezahlt wurde. 

5.2 Der Ratskeller ist darüber hinaus berechtigt, bis zu 6 Monate vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Räumlichkeiten vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Ratskellers nicht innerhalb von einer Woche auf sein Recht zur Stornierung gem. Ziffer 4.1 verzichtet.

5.3 Ferner ist der Ratskeller berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls: 

a. Höhere Gewalt oder andere vom Ratskeller nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

b. Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck  sein;

c. der Ratskeller begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Ratskellers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Ratskellers zuzurechnen ist;

d. der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;

e. ein Verstoß gegen Ziffer 1.2  vorliegt.

5.4 Eine eventuell geleistete Anzahlung ist im Fall eines gemäß Ziffer 5.2 durch den Ratskeller ausgeübten Rücktritts an den Kunden zurückzugewähren, wobei der Ratskeller jedoch berechtigt ist, einen Betrag, der ….. % des vereinbarten Preises nicht übersteigen wird, als Bearbeitungspauschale in Abzug zu bringen. 

5.5 Der nach den Ziffern 5.1 bis 5.3 ausgeübte Rücktritt des Ratskellers begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

5.6 Das gesetzliche Rücktrittsrecht (nach BGB) des Ratskellers bleibt unberührt. 

5.7 Der Rücktritt hat stets in Textform zu erfolgen. 

6 ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT

6.1 Eine Erhöhung oder Reduzierung der Teilnehmerzahl muss dem Ratskeller – soweit nichts anderes vereinbart –  spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitgeteilt werden. Sie bedarf der Zustimmung des Ratskellers in Textform. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch die letztlich vereinbarte Teilnehmerzahl.

6.2 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt der Ratskeller diesen Abweichungen zu, so kann der Ratskeller die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, den Ratskeller trifft ein Verschulden.

7 Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Ratskeller. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

8 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

8.1 Soweit der Ratskeller für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.

8.2 Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe dieser technischen Einrichtungen. Er stellt den Ratskeller von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

8.3 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Ratskellers bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Ratskellers gehen zu Lasten des Kunden, soweit der Ratskeller diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf der Ratskeller pauschal erfassen und berechnen.

8.4 Störungen an vom Ratskeller zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können durch den Kunden nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit der Ratskeller diese Störungen nicht zu vertreten hat.

9 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Ratskeller. Der Ratskeller übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Ratskellers. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Der Ratskeller ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist der Ratskeller berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Ratskeller abzustimmen.

9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf der Ratskeller die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen. 

10 Haftungen des Kunden für Schäden

10.1 Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

10.2 Der Ratskeller kann für eventuelle Schadensersatzansprüche vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.

11 Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen und Ergänzungen des zwischen dem Kunden und dem Ratskeller geschlossenen Vertrages, einschließlich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, müssen mindestens in Textform erfolgen.

11.2 Erfüllungsort ist Bürstadt. Es gilt deutsches Recht. 

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.