Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten von Block's Ratskeller sowie für sämtliche Catering-Leistungen (einschließlich Foodtruck und Foodtrailer).
Stand: Mai 2026
- Geltungsbereich
- Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
- Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Rücktritt durch den Kunden (Stornierung)
- Rücktritt des Ratskellers
- Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
- Mitbringen von Speisen und Getränken
- Technische Einrichtungen und Anschlüsse
- Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
- Haftung des Kunden für Schäden
- Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung einer Räumlichkeit von Block's Ratskeller (nachfolgend als „Ratskeller" bezeichnet) zur Durchführung von Veranstaltungen wie Familienfeiern, Hochzeiten und sonstigen Events, einschließlich aller in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Ratskellers (insbesondere Catering), sowie – soweit der Sache nach anwendbar – für Verträge über die Inanspruchnahme von Catering-Leistungen unabhängig von der Überlassung einer Räumlichkeit, z. B. mit dem Foodtruck oder dem Foodtrailer.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der Räumlichkeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Ratskellers in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
2. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
2.1 Vertragspartner sind der Ratskeller und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Ratskellers durch Zusendung der durch den Kunden unterzeichneten Reservierungsbestätigung zustande. Die Zusendung der unterzeichneten Reservierungsbestätigung kann auch per E-Mail erfolgen.
2.2 Der Ratskeller haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet er für sonstige Schäden,
- die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Ratskellers oder
- auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Ratskellers beruhen, wobei sich in diesem Fall die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren typischen Schadens beschränkt.
Einer Pflichtverletzung des Ratskellers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Ratskellers auftreten, wird der Ratskeller bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, den Ratskeller rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2.3 Sämtliche Ansprüche des Ratskellers gegen den Kunden verjähren – ebenso wie sämtliche Ansprüche des Kunden gegen den Ratskeller – innerhalb der gesetzlichen Fristen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Der Ratskeller ist verpflichtet, dem Kunden die reservierten Räumlichkeiten zu überlassen bzw. sonstige vereinbarte Leistungen, insbesondere Catering-Leistungen, zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, den für die geschuldeten Leistungen vereinbarten Preis zu zahlen. Leistungen, die durch Dritte erbracht werden, werden allein durch den Kunden getragen und durch den Ratskeller auch nicht verauslagt. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3.3 Der jeweils vereinbarte Preis versteht sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Rechnungen des Ratskellers ohne ausdrücklich genanntes Zahlungsziel sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Ratskeller berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen (derzeit 9 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz) zu verlangen. Dem Ratskeller bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.4 Der Ratskeller ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung ist in der Reservierungsbestätigung anzugeben und wird den Betrag, der ggf. gem. Ziffer 4.1 bei einer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses erfolgten Stornierung geschuldet wäre, nicht überschreiten.
3.5 Bei Erweiterung des Vertragsumfanges ist der Ratskeller auch nach Vertragsschluss berechtigt, bis zu Beginn der Veranstaltung eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung zu verlangen, wobei die in Ziffer 3.4 angegebene Obergrenze für die Anzahlung nicht überschritten werden darf.
3.6 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Ratskellers aufrechnen oder verrechnen.
4. Rücktritt ohne Angaben von Gründen durch den Kunden (Stornierung)
4.1 Ein Rücktritt ohne Angabe von Gründen durch den Kunden von dem mit dem Ratskeller geschlossenen Vertrag (Stornierung) ist, soweit vertraglich mindestens in Textform nichts anderes vereinbart wurde, mit folgender Maßgabe möglich:
- bis 6 Monate vor Beginn der Veranstaltung: kostenfrei, d. h. es bestehen keine Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Ratskellers, eine eventuell bereits geleistete Anzahlung ist zurückzuerstatten;
- bis 4 Monate vor Beginn der Veranstaltung: Stornierung nur – sofern noch nicht von Anzahlung umfasst – gegen Zahlung von 30 % des vereinbarten Preises;
- bis 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung: Stornierung nur – sofern noch nicht von Anzahlung umfasst – gegen Zahlung von 50 % des vereinbarten Preises;
- bis 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung: Stornierung nur – sofern noch nicht von Anzahlung umfasst – gegen Zahlung von 70 % des vereinbarten Preises;
- bei einer späteren Stornierung ist der vereinbarte Preis in voller Höhe zu zahlen.
4.2 Dem Ratskeller bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden als der nach Ziffer 4.1 geschuldete Betrag entstanden ist. Dem Kunden bleibt seinerseits der Nachweis vorbehalten, dass dem Ratskeller ein geringerer Schaden als der nach Ziffer 4.1 geschuldete Betrag entstanden ist.
4.3 In jedem Fall hat sich der Ratskeller jeweils die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der betreffenden Räumlichkeit und anderweitiger Erbringung von Leistungen sowie die ersparten Aufwendungen auf den durch den Kunden gemäß Ziffer 4.1 gezahlten Betrag anrechnen zu lassen.
4.4 Das gesetzliche Rücktrittsrecht (nach BGB) des Kunden bleibt unberührt.
4.5 Der Rücktritt hat stets in Textform zu erfolgen.
5. Rücktritt des Ratskellers
5.1 Der Ratskeller ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die geschuldete Anzahlung trotz wiederholter Zahlungsaufforderung und angemessener Fristsetzung nicht gezahlt wurde.
5.2 Der Ratskeller ist darüber hinaus berechtigt, bis zu 6 Monate vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Räumlichkeiten vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Ratskellers nicht innerhalb von einer Woche auf sein Recht zur Stornierung gem. Ziffer 4.1 verzichtet.
5.3 Ferner ist der Ratskeller berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Ratskeller nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- der Ratskeller begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Ratskellers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Ratskellers zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Eine eventuell geleistete Anzahlung ist im Fall eines gemäß Ziffer 5.2 durch den Ratskeller ausgeübten Rücktritts an den Kunden zurückzugewähren, wobei der Ratskeller jedoch berechtigt ist, einen Betrag, der 10 % des vereinbarten Preises nicht übersteigen wird, als Bearbeitungspauschale in Abzug zu bringen.
5.5 Der nach den Ziffern 5.1 bis 5.3 ausgeübte Rücktritt des Ratskellers begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5.6 Das gesetzliche Rücktrittsrecht (nach BGB) des Ratskellers bleibt unberührt.
5.7 Der Rücktritt hat stets in Textform zu erfolgen.
6. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
6.1 Eine Erhöhung oder Reduzierung der Teilnehmerzahl muss dem Ratskeller – soweit nichts anderes vereinbart – spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitgeteilt werden. Sie bedarf der Zustimmung des Ratskellers in Textform. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch die letztlich vereinbarte Teilnehmerzahl.
6.2 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt der Ratskeller diesen Abweichungen zu, so kann der Ratskeller die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, den Ratskeller trifft ein Verschulden.
7. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Ratskeller. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
8.1 Soweit der Ratskeller für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.
8.2 Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe dieser technischen Einrichtungen. Er stellt den Ratskeller von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
8.3 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Ratskellers bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Ratskellers gehen zu Lasten des Kunden, soweit der Ratskeller diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf der Ratskeller pauschal erfassen und berechnen.
8.4 Störungen an vom Ratskeller zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können durch den Kunden nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit der Ratskeller diese Störungen nicht zu vertreten hat.
9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Ratskeller. Der Ratskeller übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Ratskellers. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Der Ratskeller ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist der Ratskeller berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Ratskeller abzustimmen.
9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf der Ratskeller die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen.
10. Haftung des Kunden für Schäden
10.1 Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
10.2 Der Ratskeller kann für eventuelle Schadensersatzansprüche vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen des zwischen dem Kunden und dem Ratskeller geschlossenen Vertrages, einschließlich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, müssen mindestens in Textform erfolgen.
11.2 Erfüllungsort ist Bürstadt. Es gilt deutsches Recht.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Block's Ratskeller Bürstadt · Inhaber: Carsten Block · Peterstraße 24 · 68642 Bürstadt
Telefon: 0171 8365721 · E-Mail: mail@blocksratskeller.de
Stand: Mai 2026